Grundkapital

Grundkapital
Gesellschaftskapital

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Grụnd|ka|pi|tal 〈n.; -s, -li|en od. -e〉
1. das in Aktien aufgeteilte Kapital eines Unternehmens, Stammkapital

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Grụnd|ka|pi|tal, das (Wirtsch.):
in Aktien angelegtes Kapital, das die finanzielle Grundlage einer Aktiengesellschaft bildet.

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Grundkapital,
 
das in Aktien aufgeteilte Eigenkapital einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, das von den Aktionären mindestens aufzubringen ist. Das in Aktien zerlegte Grundkapital ist eine feste, auf einen bestimmten Nennbetrag in der Landeswährung lautende Größe (die dem Börsen- oder Handelswert meist nicht entspricht) und bildet zugunsten der Gläubiger der Gesellschaft ein Mindesthaftungsvermögen.

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Grụnd|ka|pi|tal, das (Wirtsch.): in Aktien angelegtes Kapital, das die finanzielle Grundlage einer Aktiengesellschaft bildet.

Universal-Lexikon. 2012.

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